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Neuer Abzug auf die Körperschaftssteuer für Beiträge zu Pensionsplänen für Arbeitnehmer

Mit dem Gesetz 12/2022 vom 30. Juni wurde ein neuer Körperschaftssteuerabzug für Unternehmen, die Beiträge zu betrieblichen Pensionsplänen leisten, eingeführt, der für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 2. Juli 2022 beginnen.


Körperschaftssteuerabzug für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Insbesondere wird ein Abzug von 10 % der zu zahlenden Bruttosteuer für Unternehmensbeiträge zu betrieblichen Altersversorgungssystemen eingeführt, die den Arbeitnehmern zugerechnet werden (neuer Artikel 38.ter LIS).


Immer mehr Unternehmen interessieren sich für die Möglichkeit, betriebliche Altersversorgungspläne einzurichten, da die Regierung diese Option im Gegensatz zu Beiträgen zu persönlichen Altersversorgungsplänen fördern möchte.


Wenn Ihr Unternehmen mit dem Gedanken spielt, seine Mitarbeiter in Form von Sachbezügen zu entlohnen, sollten Sie daher Folgendes bedenken:

  • Ausgaben. Wie jede andere Vergütung sind auch die Beiträge zum Pensionsplan für das Unternehmen bei der Körperschaftssteuer absetzbar.

  • Kein steuerpflichtiges Einkommen. Wenn Ihr Unternehmen die festgelegten Beitragshöchstgrenzen einhält, dann müssen Sie auch keine Einkommensteuer für die Arbeitnehmer zahlen. Anmerkung. Sie sollten die jährlichen Beiträge zum Plan mit dem Formular 345 (und nicht mit dem Formular 190) melden.

  • Beiträge zur Altersversorgung werden besteuert. Auf Beiträge zu Rentenplänen werden Sozialversicherungsbeiträge gezahlt (es sei denn, der Arbeitnehmer, dem sie zugerechnet werden, zahlt bereits Beiträge in Höhe des Höchstsatzes).


Neuer Körperschaftssteuerabzug für Unternehmensbeiträge zu Pensionsplänen für Arbeitnehmer

Wie wir bereits erwähnt haben, wurde ein neuer Körperschaftssteuerabzug für Unternehmen genehmigt, die betriebliche Beiträge zu diesen Pensionsplänen leisten. Anmerkung. Dieser Abzug beträgt bis zu 10 % des eingebrachten Betrags und gilt für Geschäftsjahre, die ab dem 2. Juli 2022 beginnen (d. h. in den meisten Fällen wird die neue Regelung im Jahre 2023 angesetzt).


Abzugsbasis. Die Grundlage für diesen Abzug (der Betrag, auf den der 10%ige Abzug angewandt wird) ist wie folgt:

  • Bei Beiträgen zugunsten von Arbeitnehmern mit einem Bruttojahresarbeitsentgelt von weniger als 27.000 Euro ist die Grundlage für den Abzug der Gesamtbetrag der Beiträge.

  • Bei Arbeitnehmern mit einem Bruttojahresgehalt von 27.000 EUR oder mehr gilt der Abzug jedoch für den Teil der Beiträge, der proportional zu diesem Betrag ist.


Nehmen wir ein Beispiel:

Wie hoch wäre der Abzug bei der Körperschaftssteuer für ein Unternehmen, das 250 Euro/Monat (3.000 Euro/Jahr) in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, wenn der Arbeitnehmer ein Bruttogehalt von:

  • 25.000 Euro.

  • 30.000 Euro.

  • 40.000 Euro.

  • 60.000 Euro.


Dies geht aus der folgenden Tabelle hervor:





Vergütungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeberbeiträge zu den Pensionsplänen der Arbeitnehmer

Wichtig ist es zu berücksichtigen, dass diese Unternehmensbeiträge ab 2023 von Vergütungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen profitieren werden, so dass die Einsparungen noch höher ausfallen können.


Möchten Sie von diesem Steuerabzügen für Ihr Unternehmen profitieren? Kontaktieren Sie uns. Unsere Steuerabteilung hilft Ihnen gerne weiter!




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