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Subventionen für den Eigenverbrauch und die Speicherung erneuerbarer Energie

Heute möchten wir Sie über einen neuen Zuschuss im Bereich der HILFEN und ERNEUERBAREN ENERGIEN informieren. Diese Zuschüsse stehen nun auch Privatpersonen zu, d.h. jedem Bürger, der die Voraussetzungen erfüllt und diese Subvention in Anspruch nehmen möchte. Es geht um Zuschüsse für den Eigenverbrauch und die Speicherung von erneuerbaren Energien.


Anschließend finden Sie die Details zum Förder- und Anreizprogramm für Eigenverbrauch und Speicherung mit erneuerbaren Energien.


Wie hoch ist der Haushaltskredit für die Förderung nach diesen Subventionen für den Eigenverbrauch und die Speicherung von erneuerbaren Energien?


17.465.471,04 €


Übersicht der Förderprogramme:


  • Anreizprogramm 1: Errichtung von Eigenverbrauchsanlagen mit erneuerbaren Energiequellen im Dienstleistungssektor, mit oder ohne Speicherung.

  • Anreizprogramm 2: Errichtung von Eigenverbrauchsanlagen mit erneuerbaren Energiequellen in anderen produktiven Bereichen der Wirtschaft, mit oder ohne Speicherung.

  • Anreizprogramm 3: Einbau von Speichern in Eigenverbrauchsanlagen mit erneuerbaren Energiequellen, die bereits im Dienstleistungssektor und in anderen produktiven Bereichen vorhanden sind.

  • Anreizprogramm 4: Errichtung von Eigenverbrauchsanlagen mit erneuerbaren Energiequellen in Privathaushalten, öffentlichen Verwaltungen und dem dritten Sektor, mit oder ohne Speicher.

  • Anreizprogramm 5: Einbau von Speichern in Eigenverbrauchsanlagen mit erneuerbaren Energiequellen, die bereits im Wohnbereich, in öffentlichen Verwaltungen und im dritten Sektor bestehen.

  • Anreizprogramm 6: Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien in Wohngebäuden.


Frist für die Einreichung


Vom 3. November 2021 bis zum 31. Dezember 2023.


Art der Förderungen


Nicht rückzahlbare Zuschüsse. Der Höchst- und Mindestbetrag hängt von dem gewählten Programm, sowie von der Art des Projektes ab.


Die Beschlussvorschläge werden in der Reihenfolge des Eingangs des Antrags mit vollständigen Unterlagen formuliert.


Allgemeine Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines der Förderprogramme für Eigenverbrauch und Anlagen zur Speicherung erneuerbarer Energie


  • Einzelpersonen, juristische Personen, lokale Behörden, öffentlicher Sektor, Eigentümergemeinschaften, Gemeinschaften für erneuerbare Energien und Bürgerenergiegemeinschaften.

  • Die Maßnahmen werden auf dem Gebiet der Region Murcia durchgeführt.

  • Die Installationen werden nach dem Datum der Registrierung des Antrags (Programme 1, 2 und 3) oder nach dem 30. Juni (Programme 4, 5 und 6) durchgeführt.

  • Die Beihilfeempfänger müssen innerhalb einer Frist von höchstens achtzehn Monaten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe nachweisen, dass die für die Durchführung der Maßnahme, die Gegenstand der Beihilfe ist, erforderlichen Investitionen getätigt wurden.


Wenn Sie weitere Informationen wünschen und Ihren Antrag einreichen möchten, dann wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Finanzhilfen. Wir bei Carrillo Asesores betreuen Sie gerne, damit sich Ihr Projekt für diese Zuschüsse qualifiziert. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.




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