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PRÜFENMwSt.-VERKAUF E-COMMERCE

Prüfen Sie ganz einfach, ob Sie von den neuen E-Commerce Mehrwertsteuervorschriften betroffen sind.

Verkaufen Sie Ihre Produkte oder erbringen Sie Ihre Dienstleistungen an nicht-gewerbliche oder nicht-professionelle Endverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten?

Im Prinzip sind Sie von der Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zum E-Commerce nicht betroffen.

Haben Sie im vergangenen, oder in diesem Jahr bei diesen Transaktionen EU-weit €10.000 pro Jahr überschritten?

Sie sind nicht verpflichtet, diese Einkünfte auf der Grundlage der Umsatzsteuer des Gebiets zu besteuern, in dem Sie Dienstleistungen verkaufen/erbringen; dies kann auch weiterhin im Gebiet Ihres tatsächlichen Sitzes stattfinden.

Sie sollten diese Einkommen auf der Grundlage der Mehrwertsteuer des Gebiets besteuern, in dem diese Produkte/Dienstleistungen verkauft/geliefert werden; und nicht dort, wo Sie tatsächlich ansässig sind. Mit dem One-Stop-Shop-System müssen Sie sich nicht in allen EU-Ländern einzeln registrieren.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

Weitere Informationen können Sie hier herunterladen:

Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe innerhalb der EWG, neue Regelung ab 1. Juli

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