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Aktivitäten im ausland - wo sind steuern gebührenpflichtig?

Unsere vorangehenden Veröffentlichungen erläutern, dass bei der Erstellung der Lohnsteuer, im Falle von Einkommen für Leistungen, die in verschiedenen Ländern durchgeführt werden, gewisse Probleme auftreten können.


Aufgrund der Besonderheiten der Tätigkeit kann dieser Sachverhalt für Künstler und Schauspieler, die Auftritte im Ausland vollbringen, besonders komplex sein. Hier wollen alle Länder ihren Anteil an Gebühren ergreifen. Daher ist es wichtig, sich vorneweg darüber Klarheit zu verschaffen, wie man richtig vorangeht, um unangenehme Überraschungen, die meist zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, zu vermeiden.


Anhaltspunkte zur internationalen Besteuerung von spanischen Künstlern und Schauspielern


Wo muss der Künstler oder Schauspieler, der bei einer internationalen Tournee mit Konzerten oder Auftritten in verschiedenen Ländern agiert, Steuern zahlen?


Wenn ein Gebietsansässiger eines Landes Einkünfte in anderen Ländern erzielt, ist als erstes das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen beiden Gebieten zu berücksichtigen, um den Ort der Besteuerung dieser Einkünfte, je nach der Art des erzielten Einkommens, zu überprüfen.


Wird demzufolge entschlossen, dass Einkünfte in dem Gebiet zu besteuern sind, in dem man nicht steuerlich ansässig ist, dann muss die korrekte Art und Weise der Besteuerung (entweder durch eine Steuererklärung für Gebietsfremde aus diesem Land oder direkt mit einem Steuerrückbehalt auf der Rechnung...) identifiziert werden. Die Einkünfte in unserer Einkommensteuer (IRPF in Spanien), bis zu der vom Übereinkommen erlaubten Grenze, können wir (falls wir im Land in welchem wir ansässig sind unsere Tätigkeit als Selbstständiger ausüben), zurückerstatten. So wird es vermieden, dass wir für dasselbe Konzept zweimal Steuern zahlen.


Wie zahlt ein in Spanien ansässiger Künstler internationale Steuern?


Nehmen wir beispielsweise an, eine in Spanien lebende Schauspielerin führt eine Vorstellung in einem anderen Land durch, wofür sie 1.000 Euro einnimmt. Nach dem Abkommen zwischen Spanien und diesem anderen Land müssen die Einkünfte aus dieser Leistung in dem Land besteuert werden, in dem sie erbracht wird (in diesem Fall im Ausland).


Wenn man also davon ausgeht, dass die Einbehaltung von Nichtansässigen für dieses Konzept in diesem Land 14% beträgt, dann wäre es richtig, einen Abzug von 140 Euro auf der Rechnung vorzunehmen und der Schauspielerin eine Bescheinigung hierzu auszustellen.


Anschließend wird in der spanischen Einkommenssteuererklärung der Schauspielerin (mit den sich in ihrem Besitz befindenden erforderlichen Unterlagen), ein Einkommen von 1.000 Euro angegeben. Hierzu ergibt sich ein Betrag, von dem die 140 Euro, die sie im Ausland einbehalten hat, beglichen werden können (wir gehen davon aus, dass die Gesetzgebung es erlaubt, den gesamten Betrag zu kompensieren).


Es ist ratsam, bei der Planung einer internationalen Tournee oder Aufführung im vornherein eine akkurate Steuerplanung zu erstellen. Dies ermöglicht es, zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Umstände in Bezug auf Steueranpassungen im Ausland bedauern zu müssen. Eine angemessene Steuerplanung dient auch dazu, die Steuerbelastung in dem Land, in dem man ansässig ist, auf den minimalen Punkt zu reduzieren, indem man für dasselbe Konzept zweimal Steuern zahlt.



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