top of page

BESTRAFEN WIR DIE DEMOKRATIE? Der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht haben das Wort...

Der Straftatbestand der Volksverhetzung / das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.


In unruhigen Zeiten wie der jetzigen ist es notwendig klarzustellen, wie wir unsere Worte messen müssen, um kein Verbrechen zu begehen. Aber auch, um unsere Demokratie zu schützen, indem wir das Recht auf freie Meinungsäußerung zulassen und ausüben, was manche Leute gemeinhin als Respekt bezeichnen.


Freie Meinungsäußerung


Heute bringen wir Ihnen ein zwar nicht besonders aktuelles Urteil, welches aber gegen Ende 2020 viel diskutiert wurde. Der Oberste Gerichtshof sagte, dass ein Mitglied des spanischen Kongresses bestimmte Ausdrücke sagen kann, die auf seine Meinungsfreiheit anspielen, solange die Voraussetzungen des Straftyps nicht erfüllt sind. Man brachte hierbei das Urteil des Verfassungsgerichts von 2016 zur Sprache, das die Bestrafung der Meinungsfreiheit einschränkte.


Was ist ein Straftatbestand wg. Aufstachelung zum Hass


Basierend auf Art. 510.1. erläutern wir Ihnen hier grundsätzlich, was es mit dem STRAFTATBESTAND DER VOLKSVERHETZUNG auf sich hat.



- Die Grenzen zur Straftat werden generell bei drei strafbare Handlungen überschritten:


  1. Ermutigung, Förderung oder Anstiftung zu Hass, Feindseligkeit, Diskriminierung oder Gewalt gegen bestimmte Gruppen.

  2. Herstellung, Ausarbeitung oder Besitz von Material, das direkt oder indirekt zu Hass, Feindseligkeit, Diskriminierung oder Gewalt aufruft, mit dem Ziel der Verbreitung, der Erleichterung des Zugangs, der Verteilung, der Verbreitung oder des Verkaufs an Dritte.

  3. Leugnung oder Lobpreisung, die ein Klima des Hasses, der Feindseligkeit, der Diskriminierung oder der Gewalt begünstigt.


Das GESETZLICHE EIGENTUM, das geschützt wird, ist die korrekte Ausübung der politischen Grundrechte, d.h. unter anderem die MEINUNGSFREIHEIT.



Rechtliche Grundlagen


Die Grundlagen einer Straftat werden darin bestehen, je nach Einzelfall die zum Ausdruck gebrachten Ideen, die Umstände, die rechtmäßige Ausübung dieses Rechts oder seinen Missbrauch und den Schutz der Würde der Personen, auf die sie sich beziehen, zu bewerten. Daher wird in jedem Fall geprüft, ob das Recht auf Freiheit verletzt wird, oder ob es über den strafrechtlichen Bereich hinausgeht.


Unseren heutigen Bericht möchten mit dem wörtlichen Text des Obersten Gerichtshofs schließen, dessen Urteil lautet:


"Das Vorhandensein dieser Gefahr hängt - wie wir bereits früher dargelegt haben - sowohl vom Inhalt dessen ab, was verbreitet wird, als auch von der Art und Weise, in der die Verbreitung erfolgt, ohne dass die Gesellschaft oder die soziale Sphäre, an die sich die beanstandeten Äußerungen richten, außer Acht gelassen werden kann“. Es geht nicht darum, das Zusammentreffen eines Krisenkontextes zu fordern, in dem die Rechtsgüter bereits in Gefahr waren, die durch das beanstandete Verhalten verstärkt würde, sondern das Potential des Verhaltens zur Schaffung von Gefahr zu prüfen, und in der gegenwärtigen spanischen Gesellschaft -mehr als 80 Jahre nach den Tatsachen- stellt es bereits eine klare Ablehnung dar".


Wir sollten die Demokratie nicht mit neuen Verbrechen bestrafen, sondern die Ideen der anderen respektieren; deshalb rufen wir trotz der aktuellen Umstände zum Konsens und zum sozialen Frieden auf. Grundsätzlich geht darum, das Gesetz einzuhalten. Berücksichtigen wir in dieser Hinsicht den Ausdruck „rule of law“, den bereits die Angelsachsen von A.D. zu sagen pflegten.


Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, zwischen Rechten und Verbrechen zu unterscheiden. Aktuell von Carrillo Asesores.



12 visualizaciones0 comentarios

COMPARTIMOS CONOCIMIENTO

bottom of page